Arbeitsort im Arbeitsvertrag – was ist zu beachten?

Publié par Michele Blasucci le

Der Arbeitsort wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Es können auch mehrere Standorte oder ein Gebiet vereinbart werden. Für eine Änderung des Arbeitsortes muss der Arbeitnehmer grundsätzlich zustimmen. Ohne Zustimmung muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen.

 

Vertragliche Regelung des Arbeitsortes

Am Arbeitsort muss die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbracht werden. Es können ein einziger oder auch mehrere Arbeitsorte vereinbart werden. Meistens wird ein konkreter Arbeitsort wie bspw. „am Hauptsitz in Winterthur“ vereinbart. Muss der Arbeitnehmer ausserhalb des Arbeitsortes Kunden besuchen oder arbeitet er auf Baustellen, spricht man vom Einsatzort. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil der Weg vom Arbeitsort zum Einsatzort als Arbeitszeit (und nicht als Arbeitsweg gilt).

Muss man beruflich viel reisen, sollte man seine Bereitschaft dazu im Arbeitsvertrag regeln. Auch spezielle Arbeitsorte wie Home Office sollte man vertraglich regeln.

Versetzung

Der Arbeitgeber kann den Arbeitsort auf Dauer verlegen. Das ergibt sich aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers in Art. 321d OR. Eine Verlegung ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers ist nur dann zulässig, wenn sie für ihn zumutbar ist. Als Faustregel sagt man dabei, dass ein Arbeitsweg von mehr als zwei Stunden nicht mehr zumutbar sei.

Ist der Arbeitsort fest fixiert im Arbeitsvertrag, kann er nicht so einfach durch Arbeitgeber abgeändert werden. Eine Verlegung ist dann nur bei dringlichen betrieblichen Bedürfnissen möglich. Zusätzlich muss die Verlegung zeitlich beschränkt und zumutbar sein.

Änderungskündigung

Der Arbeitsvertrag kann jederzeit mit Zustimmung beider Parteien aufgelöst oder abgeändert werden. Ein Wechsel des Arbeitsortes mit Zustimmung ist also jederzeit möglich. Fehlt die Zustimmung des Arbeitnehmers, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Dabei wird der aktuelle Arbeitsvertrag ordentlich aufgelöst und gleichzeitig wird dem Arbeitnehmer ein neuer Vertrag angeboten.


Publié par Michele Blasucci le
Posted on: Arbeitsvertrag, Vertrag

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